- Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche -
Martin Epkes
- Info's -
Hier finden sich Antworten auf weitere häufige Fragen im therapeutischen Kontext. Klicke einen Abschnitt an oder scrolle einfach durch.

- Kostenübernahme & Krankenkasse -
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine anerkannte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung, ohne dass hierfür eigene Kosten entstehen.


Psychotherapeutische Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – je nach Therapieform jedoch mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Für Kurzzeittherapien sowie Gruppentherapien besteht derzeit keine Gutachterpflicht; sie können ohne vorherige Begutachtung beantragt und durchgeführt werden. Bei Langzeittherapien hingegen ist ein Gutachterverfahren erforderlich: Der Behandlungsplan wird dabei anonymisiert einem unabhängigen Gutachter vorgelegt, der die medizinische Notwendigkeit prüft und der Krankenkasse eine Empfehlung ausspricht. Unabhängig von der Therapieform kann die Krankenkasse ein Gutachten jedoch jederzeit anfordern.
​
Dieses Verfahren klingt bürokratischer, als es im Alltag ist – ich begleite im Prozess durch alle notwendigen Schritte.
Für die Diagnostik und die ersten Sitzungen – die sogenannten Sprechstunden und probatorischen Sitzungen – ist vorab keine Genehmigung erforderlich. Diese Stunden dienen dazu, einander kennenzulernen, die Situation einzuschätzen und gemeinsam zu klären, ob und in welcher Form eine Therapie sinnvoll ist.

- Privatpatienten -

Kinder und Jugendliche, die privat krankenversichert sind, können ebenfalls in meiner Praxis behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Privatliquidation bedeutet, dass ich die Rechnung zunächst direkt an euch ausstelle – ihr reicht sie anschließend bei eurer Versicherung ein und erhaltet die Kosten erstattet. Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ich empfehle daher, vor Therapiebeginn Rücksprache mit der eigenen Versicherung zu halten und den Leistungsumfang zu klären.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Bereich ist bei Privatversicherungen in der Regel kein Gutachterverfahren erforderlich. Manche Versicherungen verlangen jedoch eine ärztliche Verordnung oder einen Konsiliarbericht – auch das lässt sich im Vorfeld einfach abklären. Der Einstieg in die Behandlung kann dadurch häufig unkomplizierter und zeitnaher erfolgen.
​
Für Beamtinnen und Beamte sowie deren Familienangehörige übernimmt in der Regel die Beihilfe einen festgelegten Anteil der Therapiekosten, der verbleibende Teil wird über eine private Restkostenversicherung abgedeckt. Auch hier empfehle ich, den genauen Leistungsumfang vorab zu prüfen.
Ich informiere zu Beginn transparent über die anfallenden Kosten und stehe für Fragen zur Abrechnung jederzeit zur Verfügung.

- Gemeinsames Sorgerecht -
Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht innehaben, bedeutet das auch für die psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes, dass beide Elternteile einbezogen werden. Dies ist keine bürokratische Hürde, sondern spiegelt etwas Wesentliches wider: Ein Kind trägt beide Elternteile in sich – unabhängig davon, wie die familiäre Situation heute aussieht.


Einwilligung in die Behandlung
Die Aufnahme einer Psychotherapie gehört zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind, über die bei gemeinsamem Sorgerecht grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam entscheiden müssen.
Das bedeutet konkret: Für Beginn und Durchführung der Therapie wird die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.
Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen werden.
​
In der Praxis geschieht dies in der Regel schriftlich zu Beginn der Behandlung. Falls eine Kontaktaufnahme mit dem anderen Elternteil schwierig oder konfliktbelastet ist, besprechen wir gemeinsam, wie damit umgegangen werden kann.
Anmeldung und Terminvereinbarung
Die Anmeldung kann von einem Elternteil vorgenommen werden. Für die weitere Organisation ist es hilfreich, wenn vorab geklärt ist, wer als primäre Ansprechperson fungiert und wie Informationen an den anderen Elternteil weitergegeben werden. Dies dient vor allem der Verlässlichkeit und Kontinuität, die für den therapeutischen Prozess so wichtig sind.


Bezugspersonengespräche bei getrennten Eltern
Bezugspersonengespräche können, je nach Situation und Wunsch der Beteiligten, gemeinsam oder getrennt stattfinden. Beide Formen haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist dabei stets, was dem Kind oder dem Jugendlichen dient – und was einen Rahmen schafft, in dem alle Beteiligten offen sprechen können.
Inhalte aus Gesprächen mit einem Elternteil werden nicht automatisch an den anderen weitergegeben. Auch hier gilt die therapeutische Schweigepflicht.
- Konflikte zwischen getrennten Eltern -
Trennungen und Scheidungen sind für alle Beteiligten einschneidende Erfahrungen – besonders für Kinder und Jugendliche, die zwischen zwei Lebenswelten stehen und die Spannungen ihrer Eltern oft tief in sich tragen, ohne sie benennen zu können. Dass dies belastend ist, ist keine Frage des Willens oder der elterlichen Liebe – sondern schlicht der Tatsache, dass der eigene Schmerz manchmal größer ist als der Blick auf das Kind. Das ist menschlich und verständlich.


Anhaltende elterliche Konflikte beeinträchtigen das Erleben von Sicherheit im Kind nachhaltig. Kinder, die dauerhaft zwischen streitenden Elternteilen stehen, sind damit beschäftigt, ihre wichtigsten Beziehungen zu sichern – und haben entsprechend weniger innere Kapazität für neue Erfahrungen und Veränderung. Aus psychodynamischer Sicht braucht therapeutische Arbeit einen möglichst stabilen äußeren Rahmen, um nachhaltig wirksam zu sein. Das bedeutet nicht, dass Therapie unter schwierigen Bedingungen grundsätzlich sinnlos ist – wohl aber, dass ihre Wirksamkeit von dem beeinflusst wird, was das Kind außerhalb der Therapiestunde erlebt.
Kinder sind von Natur aus darauf ausgerichtet, sich ihren wichtigsten Bezugspersonen anzupassen – nicht aus Schwäche, sondern aus einem tiefen Bindungsinstinkt heraus. Was von außen als Symptom wahrgenommen wird – Rückzug, Verhaltensauffälligkeiten, Schlafprobleme, emotionale Ausbrüche – ist aus psychodynamischer Sicht häufig kein Defizit, sondern eine einst sehr sinnvolle Antwort auf eine schwierige Beziehungssituation. Das Kind hat gelernt, sich innerpsychisch so zu organisieren, dass es in einem konfliktreichen Umfeld bestehen kann. Diese Strategien waren einmal schützend – und genau deshalb sind sie so tief verankert und so schwer abzulegen.


Bei anhaltend konflikthaften Trennungssituationen empfehle ich daher, zunächst eine Familienberatungsstelle aufzusuchen. Diese Beratungen sind kostenfrei, niedrigschwellig und darauf ausgerichtet, Eltern dabei zu unterstützen, trotz eigener Verletzungen einen gemeinsamen, kindgerechten Rahmen zu finden. Je mehr es gelingt, den elterlichen Konflikt aus dem Alltag des Kindes herauszuhalten, desto mehr innere Ruhe gewinnt das Kind – und desto größer wird der Raum, in dem therapeutische Veränderung entstehen kann.
Alle Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Eine Voranmeldung ist empfehlenswert.
Eine Gesamtübersicht aller lokalen Familienberatungsstellen findet sich Hier.
- Downloads -
Hier finden sich (bald) die wichtigsten Dokumente zum Herunterladen.